Lifesports Hameln | Digitaler Vertrag 2026

GENERIERUNG LÄUFT...

STAFF: -- |

Staff Login

Autorisierung
Pflichtfeld
Falsches Passwort

Mitglied

Schritt 1 von 6
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Gültige E-Mail erforderlich

Konditionen

Schritt 2 von 6
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Zahlung mind. 4 Bankwerktage nach Beginn
Wochenbeitrag: 0,00 €
Einmalig (Aufnahme): 99,00 €

SEPA-Lastschriftmandat

Schritt 3 von 6
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE42ZZZ00000572765

Ich ermächtige die Lifesports GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Lifesports GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Pflichtfeld
Gültige IBAN erforderlich

Zusammenfassung

Schritt 4 von 6

Vertragsbedingungen

Schritt 5 von 6

Vertragsgegenstand

Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend der Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung, die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Lifesports mit zu nutzen. Wir behalten uns vor, den Fitnessclub an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (s. Ziff. 6 der AGB). Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

Mitgliedsbeitrag / Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ist bei 14-tägiger Zahlungsweise durch Abbuchungsauftrag zu entrichten. Die Abbuchung erfolgt immer am Ersten und 15. eines jeden Monats nach Vertragsabschluss. Bei Mitgliedschaften mit Vorauskasse ist der gesamte Beitrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet!

Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Lifesports berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von acht Wochenbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Beitrag sofort fällig gestellt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.

Lifesports bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Lifesports umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle 6 Monate die Voraussetzungen (außer bei Partnerermäßigung) erneut zu belegen. Geschieht dies nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt, und der wöchentliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

Der wöchentliche Beitrag gilt wie umseitig vereinbart für die Mindestlaufzeit des Vertrages als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Beitrag durch Lifesports zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

Das Mitglied hat die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen eine Ruhezeit des Vertrages einzureichen. Dennoch ist es zwingend erforderlich, dass diese mindestens 6 Bankwerktage vor der jeweiligen Abbuchung am 01. oder 15. eines jeden Monats schriftlich im Lifesports eingeht. Wird dieser Termin überschritten, so wird der Betrag belastet und es ist keine Rückbuchung mehr möglich. Maximal gewährt Lifesports 8 Wochen Ruhezeit pro Kalenderjahr. Die Aufnahmegebühr ist nur einmal fällig.

Mitgliedsausweis

Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt Lifesports einen Mitgliedsausweis aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt in deren Eigentum und ist nach Vertragsablauf an sie herauszugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Ausweises behält sich Lifesports ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist Lifesports unverzüglich mitzuteilen. Lifesports händigt den Mitgliedsausweis in einem einwandfreien Zustand aus. Bei Verlust, Defekt oder Zerstörung des Mitgliedsausweises muss eine neue Karte im Gegenwert von 20,- € erstellt werden. Diese wird dem Mitglied in Rechnung gestellt. Lifesports empfiehlt, die Karte genau so zu behandeln wie eine z. B. EC-Karte, also fern von Magneten sowie Mobiltelefonen zu halten.

Kündigung

Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer zahlaktiven Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer zahlaktiven Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Fitnessstudio persönlich abgegeben oder an die Hauptverwaltung geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang und die Möglichkeit der Kenntnisnahme entscheidend. Ein Wohnsitzwechsel stellt gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15) keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Mitglieder haben die Möglichkeit, bei ungewisser zukünftiger Wohnsituation alternativ Monats- oder Zehnerkarten zu erwerben.

Krankheit / Sportunfähigkeit

Bei Krankheit oder Sportunfähigkeit von mindestens vier Wochen kann das Mitglied unter Vorlage eines ärztlichen Attestes für den entsprechenden Zeitraum beitragsfrei die Sporteinrichtungen von Lifesports Hameln nach Beendigung der Erkrankung/Sportunfähigkeit nachholen. Der Antrag ist im Studio zu stellen. Das Attest muss im Original spätestens drei Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Studio eingereicht werden. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

Änderungen der Öffnungszeiten / Kursangebote

Lifesports behält sich vor, die Öffnungszeiten/Kursangebote des Studios in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten, Inhaus-Ausbildungen oder geschlossene Gesellschaften. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

Daten des Mitglieds

Änderungen der Mitgliedschaften, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich entweder im Fitnessclub oder gegenüber der Hauptverwaltung schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.

Haftung

Die Haftung von Lifesports, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Es werden abschließbare Spinde zur Verfügung gestellt.

Haus- und Benutzungsordnung

Im Lifesports gilt die dort jeweils ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung. Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben. Insbesondere weist Lifesports hin, dass das Training nicht in Straßenkleidung/Straßenschuhen und nur bei Verwendung eines Handtuches zulässig ist. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist Lifesports berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

Foto- & Videoaufnahmen

Mit dem Betreten des Lifesports Hameln erklärt sich der Besucher unwiderruflich damit einverstanden, dass während seines Aufenthalts Bild- und Videoaufnahmen angefertigt und für Werbe- und Kommunikationszwecke von Lifesports Hameln, insbesondere in sozialen Medien und anderen Marketingkanälen, verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung umfasst auch die unentgeltliche Nutzung der Aufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung.

Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Vielen Dank!

Vertrag erfolgreich erstellt

Der Vertrag für wurde generiert.